Nach dem Atomgesetz des Bundes erlischt für den Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen die Berechtigung zur kommerziellen Stromerzeugung mit Ablauf des 31. Dezember 2017, für Block C mit dem 31. Dezember 2021. Die Genehmigungsinhaber RWE, PreussenElektra und die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH haben im Zuge des geplanten Rückbaus als ersten Schritt einen Antrag auf Abbau von Anlagenteilen des Blocks B des Kernkraftwerks Gundremmingen gestellt. Neben dem Antrag werden weitere Unterlagen wie beispielweise die Umweltverträglichkeitsuntersuchung zur öffentlichen Einsicht durch jeden interessierten Bürger ausgelegt. Der Rückbau von Block C muss in einem weiteren Verfahren genehmigt werden.
Die Auslegung der Unterlagen erfolgt vom 24. Oktober 2016 bis 23. Dezember 2016 bei folgenden Stellen:
Etwaige Einwendungen sind innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich - nicht per E-Mail - oder zur Niederschrift bei einer der vorgenannten Stellen zu erheben. Zur mündlichen Erörterung rechtzeitig erhobener Einwendungen wird ein Erörterungstermin stattfinden. Das Datum dafür steht noch nicht fest.