Erding, 15. Mai 2019. Nach dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss jeder Arbeitgeber zukünftig die gesamte Arbeitszeit der Mitarbeiter systematisch erfassen. Der EuGH möchte damit die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte sicherstellen.
Die praktische Umsetzung des Urteils wirft noch zahlreiche Fragen auf. Es muss beispielsweise klar sein, ab wann und bei welchen Tätigkeiten eine Dokumentationspflicht zur Arbeitszeit ausgelöst wird. Die Einzelheiten zur Verwirklichung der EuGH-Entscheidung muss nun der Bund klären. Eine Umsetzung des Urteils ist für alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend.
„Es ist wichtig, dass eine Lösung gefunden wird, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein flexibles Arbeitszeitmanagement ermöglicht und die Arbeitgeber vor unnötiger Bürokratie bewahrt.“, fordert Scharf.
„Es ist wichtig, dass eine Lösung gefunden wird, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein flexibles Arbeitszeitmanagement ermöglicht und die Arbeitgeber vor unnötiger Bürokratie bewahrt.“, fordert Scharf.