Scharf: Folgeantrag möglich - schnellere und höhere Corona-Soforthilfen für Unternehmen
Erding, 01. April 2020. Der Bayerische Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung weitere Verbesserungen bei der Corona-Soforthilfe beschlossen, um die bayerische Wirtschaft zu stützen.
Die Landtagsabgeordnete Ulrike Scharf erklärt „es ist wichtig, dass unseren Betrieben jetzt schnell und unbürokratisch geholfen wird, damit Liquiditätsengpässe und Insolvenzen aufgrund der Corona-Pandemie vermieden werden. Die Erhöhung der Soforthilfe ist ein wichtiger Schritt.“
Zur Unterstützung der Unternehmen wurde die Corona-Soforthilfe von 5.000 € auf 9.000 € bei bis zu fünf Mitarbeitern, von 7.500 € auf 15.000 € bei 6-10 Mitarbeitern, und bei 11-50 Beschäftigten von derzeit 15.000 € auf maximal 30.000 € erhöht. Firmen mit bis zu 250 Mitarbeiter erhalten aus dem bayerischen Soforthilfe-Programm statt 30.000 € bis zu 50.000 €.
Ulrike Scharf berichtet „Betriebe, die einen Liquiditätsengpass haben und bereits einen Antrag auf die bayerische Soforthilfe gestellt haben, können jetzt einen Folgeantrag stellen, um die Differenz zur erhöhten Summe auszugleichen.“
Neben der Anpassung der Förderhöchstsummen wird das Wirtschaftsministerium auch die Richtlinien des bayerischen Programms mit Blick auf die Regelungen des Bundesprogramms anpassen, um einen Verwaltungsvollzug der beiden Programme zu gewährleisten. Die neuen Maßnahmen umfassen außerdem eine Lockerung der Voraussetzungen für die Antragsstellung.
Scharf betont „die weitere Verzahnung und Abstimmung zwischen dem bayerischen Hilfeprogramm und dem Bundesprogramm ist dringend notwendig, um rasch und ohne große Bürokratie zu helfen.“
Weiterführende Informationen sind auf den Seiten des Bayerischen
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