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30.09.2020 | Berlin/Erding

MdL Ulrike Scharf und MdB Andreas Lenz zum Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung

„Erster Bericht nicht mehr als eine Geologiekarte Deutschlands; Standorte im Landkreis Erding völlig unrealistisch.“

Erding/Berlin. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat an diesem Montag Ihren Zwischenbericht über mögliche Gebiete für atomare Endlagerung in Deutschland, vorgestellt.

Demnach sind rund 54 % der Gesamtfläche Deutschlands sogenannte Teilgebiete, die rein theoretisch als atomares Endlager in Betracht gezogen werden. Dabei wurden zunächst nur die geologischen Strukturen als Kriterium ausgewertet. Unter den potentiellen Gebieten befinden sich im Zwischenbericht der BGE auch Teile der Gemeinden Dorfen, Lengdorf, Taufkirchen/Vils, Bockhorn und Sankt Wolfgang.

Dazu der Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz: „Der Zwischenbericht der BGE zeigt die Salz-, Ton- und Granitgegenden in Deutschland auf und ist ein erster Schritt im Verfahren zur Standortsuche. Selbst Siedlungen werden dabei bisher noch in Betracht gezogen. Das zeigt, dass hier nur von einer ersten Eingrenzung die Rede sein kann. Ich begrüße es daher, dass die bayerische Staatsregierung bereits angekündigt hat den weiteren Prozess kritisch zu begleiten und eine eigene wissenschaftliche Expertise in Auftrag gibt.“
 
„Im weiteren Verfahren werden dann zusätzliche Kriterien mit überprüft. Die angegebenen Gebiete im Landkreis eignen sich aufgrund der Besiedlung, aber auch aufgrund der geringen Dicke der Schichten nicht. Spätestens dann müssen die Gebiete im Landkreis Erding aus der Betrachtung fallen.“, so Lenz.
 
„Völlig unrealistisch“, so kommentiert die Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Erding Ulrike Scharf die Möglichkeit ein Endlager im Landkreis Erding in Erwägung zu ziehen. „Ich setze mich entschieden dafür ein, dass die Gemeinden im Landkreis Erding davon nicht betroffen sein werden. Bei der Endlagersuche müssen objektive Kriterien der Maßstab sein. Der Bundestag und die Länder werden darüber entscheiden, welche Regionen in die übertägige Erkundung und somit in den nächsten Verfahrensschritt gehen.“, erklärt Ulrike Scharf abschließend.
aktualisiert von Nina Hieronymus, 30.09.2020, 10:05 Uhr