31.05.2016

Lohnsteuerjahresausgleich weiterhin möglich

Scharf: Auch 2016 mehr Netto für Volksfestbedienungen

„Ob Wartenberg, das Holzlandvolksfest oder das Erdinger Herbstfest - unsere beliebten und gut besuchten Volksfeste sind ein fester Bestandteil unserer heimatlichen Kultur und ein Aushängeschild für ganz Bayern. Dabei leben sie vom Einsatz hoch motivierter und engagierter Kräfte. Deshalb freut es mich sehr, dass Bayern in intensiven Verhandlungen mit dem Bund und anderen Ländern erreicht hat, dass wir auch 2016 die Fortführung des sogenannten Lohnsteuerjahresausgleichs für Servicekräfte auf den Volksfesten anordnen können“, erklärt Ulrike Scharf, Stimmkreisabgeordnete und Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz.

Den Beschäftigten bleibt damit mehr Netto vom Brutto: Wird Arbeitslohn nur während eines relativ kurzen Zeitraums gezahlt, wie etwas für die Dauer eines Volksfestes, ergibt sich nach der Tages-Lohnsteuertabelle ein viel zu hoher Lohnsteuerabzug. Mit dem permanenten Lohnsteuerjahresausgleich wird dieses Übermaß abgefedert. Der Lohnsteuerabzug fällt deutlich niedriger aus, wovon der Beschäftigte sofort profitiert. Die endgültige Steuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung durch das Finanzamt festgelegt...
aktualisiert von Markus Ehm, 31.05.2016, 10:09 Uhr