30.09.2016

Was der Fall Müller-Brot für den Verbraucherschutz gebracht hat

Kakerlaken und Mäuse in der Backstube, Käfer im Mehl, Schimmel und Verkrustungen in Backtrögen und an Förderbändern: Die Missstände bei Müller-Brot, über deren drei Ex-Geschäftsführer das Landgericht Landshut an diesem Freitag sein Urteil spricht, zählen zu den großen Lebensmittel-Skandalen in Bayern.

Bei Müller-Brot ging es, so wie übrigens bei jedem anderen Lebensmittel-Skandal davor und danach, nicht nur um die Backfabrik in Neufahrn. Sondern sehr schnell auch um das System der Lebensmittelkontrollen in Bayern. Denn es brauchte 21 Besuche der Überwacher und zwei Jahre, bis sich das Landratsamt Freising im Januar 2012 durchrang, die Fabrik zu schließen.



Der zentrale Punkt der Kritiker der Lebensmittelkontrollen ist seit jeher, dass sie Sache der Landratsämter sind. In Zeiten der industriellen Lebensmittel-Massenproduktion, der Globalisierung und der immer komplizierteren Vorschriften seien diese damit komplett überfordert, lautet das Argument. Zumal über die Jahre hinweg oft eine ungebührliche Nähe zwischen Kontrolleuren und Kontrollierten entstehe. Deshalb, so forderte zuletzt sogar der Oberste Rechnungshof, solle der Freistaat die Lebensmittelkontrollen komplett von den Landratsämtern abziehen und dafür eine Zentralbehörde einrichten. Natürlich schmetterten die Landräte solche Forderungen stets ab - auch noch nach dem Müller-Brot-Skandal.

Es brauchte vier Jahre und acht Monate sowie drei weitere große Lebensmittel-Skandale (Schlachthof Coburg, Bayern-Ei und Großmetzgerei Sieber), bis nun eine Verbesserung in Sicht gekommen ist. Umwelt- und Verbraucherministerin Ulrike Scharf (CSU) plant die größte Reform der Lebensmittelkontrollen seit Jahren. Der wichtigste Punkt: Vom Jahr 2018 an wird es tatsächlich eine Zentralbehörde für die Lebensmittelüberwachung geben. Sie wird für Großbetriebe wie Müller-Brot zuständig sein und 90 Mitarbeiter haben, die in interdisziplinären Teams arbeiten. Ihre Kontrollen erfolgen nach speziellen Risikoplänen. Kriterien dafür werden zum Beispiel die Gesundheitsgefahren sein, die von den Großbetrieben ausgehen können, aber auch Handelsbeziehungen, Lieferketten und vieles andere mehr...

aktualisiert von Markus Ehm, 30.09.2016, 10:25 Uhr